Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Herausforderungen

Für kleine und mittlere Institute dürfte eine der Herausforderungen in der aktuellen Zeit die Vielzahl der Regelungen sein. Wenngleich die Großzahl der deutschen Institute der unmittelbaren Aufsicht durch die BaFin unterliegen, so werden die Veröffentlichungen der Europäischen Bankenaufsicht und der Europäischen Zentralbank mittelbare Auswirkungen entfalten. Die Regelungen zur Eigenkapitalausstattung, zur Liquiditätsausstattung, die MaRisk, das Anzeigewesen, die Anforderungen an Vergütungssysteme, etc. erfahren immer neue Änderungen und Erweiterungen im Anwendungsbereich.

 

Aufsichtsrecht in der geltenden Fassung

Das Bankaufsichtsrecht ist seit 2014 geprägt durch den sogenannten „Einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ (Single Supervisory Mechanism – SSM). Dieser bildet gemeinsam mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) und dem Einheitlichen Einlagensicherungssystem (Common Deposit Guarantee Scheme – CDGS) die Europäische Bankenunion.

 

Auf Basis der SSM-Verordnung übernahm die Europäische Zentralbank (EZB) am 4. November 2014 die Aufsicht über Banken des Euroraumes. Dabei unterliegen bedeutende Kreditinstitute (SIs) direkt der Aufsicht der EZB, während die weniger bedeutenden Kreditinstitute (LSIs) weiterhin der nationalen Aufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, direkt unterstehen und von der EZB nur indirekt beaufsichtigt werden.

 

Im Rahmen des SSM erfolgt die Bankenaufsicht im Euroraum und jenen EU-Staaten, die sich dem SSM anschließen, in einem dezentral organisierten System unter Führung und Verantwortung der EZB und in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs). Dadurch wird sichergestellt, dass die Banken in den teilnehmenden Ländern nach einheitlichen Kriterien und Methoden sowie unter Wahrung des Grundsatzes der Proportionalität beaufsichtigt werden.

 

Als Dreh- und Angelpunkt des Aufsichtsrechts kann man die ausreichende Ausstattung der Institute mit Eigenkapital und Liquidität sehen. Die Eigenkapitalanforderungen werden einheitlich über eine EU-Verordnung geregelt. Hierbei erhält die Bankaufsicht die Möglichkeit bestimmte Risiken, die nicht über die Verordnung erfasst werden, über Eigenkapitalzuschläge bei den jeweiligen Insituten zu erfassen. Diese Sanktionsmaßnahmen sollen die Institute zu einer Änderung - sprich Reduzierung der Risiken - bewegen. Bei der Auszahlung von variablen Gehaltsbestandteilen muss sichergestellt sein, dass die Eigenkapitalplanung nicht beeinträchtigt wird. Mögliche gesamtwirtschaftliche Risiken sollen über Eigenkapitalpuffer berücksichtigt werden. 

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© 2016 Ulrich Reichle Wirtschaftsprüfer Steuerberater