Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Compliance in geltendem Recht

Compliance beinhaltet das Handeln im Einklang mit gesetzlichen Rahmenbedingungen und anderen verbindlichen Leitlinien.

 

Die Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eigentlich selbstverständlich. Gleichwohl sah sich der Gesetzgeber bei Instituten in verschiedenen Gesetzen genötigt, die Anforderungen an die Compliance-Organisation zu regeln bzw. die Ausgestaltung zu konkretisieren.

 

Der erste größere konkrete Berührungspunkt von Compliance in der Kreditwirtschaft war die Einführung einer Compliance-Organisation im Bereich des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes. Diese Regelungen beinhalten aus Sicht von Genossenschaftsbanken oder Sparkassen in erster Linie kundenschützenden Vorschriften bei der Aufklärung, Beratung oder Auftragsausführung. Grundlage bildet das Wertpapierhandelsgesetz mit seinen ergänzenden Verordnungen.

 

Die Anforderungen an das Risikomanagement in § 25 a KWG beinhalten zwischenzeitlich ebenfalls eine Compliance-Funktion. Deren Ausgestaltung wird in den MaRisk konkretisiert. Wesentliche Themenbereiche, die durch die MaRisk-Compliance-Funktion zu überwachen sind, sind beispielsweise die Regelungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Verhinderung doloser Handlungen zu Lasten des Institutes, Datenschutzvorgaben oder Themen des Verbraucherschutzes.

 

Die Bedeutung des Themas Verbraucherschutz in der Kreditwirtschaft zeigt sich daran, dass zu Beginn des Jahres 2016 die BaFin eine eigene Abteilung mit Zuständigkeit für den Verbraucherschutz eingerichtet hat.

 

Die Regelungen zum Verbraucherdarlehensrecht wurden im März 2016 geändert. Die Pflichten bei der Vermittlung, Gewährung oder Beratung im Zusammenhang mit Immobiliar-Darlehensverträgen mit Verbrauchern wurden aufgrund einer EU-Richtlinie zum besseren Schutz der Verbraucher ausgeweitet.

 

Daneben finden Sie in diesem Teil der Internet-Präsentation „Interne Revision“ und „Aufsichtsorgan“. Beide Personengruppen zähle ich zu Compliance im erweiterten Sinne, da auch sie durch ihre Überwachungsaufgaben zur Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen beitragen.

Druckversion | Sitemap
© 2016 Ulrich Reichle Wirtschaftsprüfer Steuerberater