Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Herausforderungen

Die Interne Revision ist gehalten ihre Prüfungstätigkeit risikoorientiert vorzunehmen. Neue Themen werden regelmäßig als risikoreicher einzustufen sein und hierdurch in der Prüfungsplanung höher gewichtet werden wie Themen, die schon seit Jahren bekannt sind.

 

Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision ist ein wirtschaftlicher Prozess. Der allgemeine Druck auf die Ertragslage bei Instituten macht auch vor der Internen Revision nicht halt. Zum optimalen Einsatz der Ressourcen ist es daher regelmäßig erforderlich, die tatsächliche Handhabung der Risikoorientierung zu überprüfen:

  • Welche Prüffelder werden jährlich geprüft?
  • Sind die Gründe für die Einstufung der Prüffelder mit besonderen Risiken noch relevant?
  • Welche Prüfungshandlungen werden bei der jährlchen Prüfung durchgeführt?
  • Sind Änderungen in der Prüfungsplanung auf Basis einer längerfristigen Sicht erkennbar?
    (z.B. Vergleich Prüfungsplan 2015 mit 2018)

Daneben darf die Interne Revision nicht außer acht lassen, dass die Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion, die MaRisk-Compliance-Funktion oder die WpHG-Compliance-Funktion in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Bei einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben dieser Funktionen können die Ergebnisse von deren Tätigkeiten zur Minimierung der Prüfungstätigkeit durch die Interne Revision verwendet werden. Dies ist möglich ohne die Grundsätze der Internen Revision in Bezug auf Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu verletzen.

 

Interne Revision im geltenden Recht

Zu den besonderen organisatorischen Pflichten eines Institutes gemäß § 25 a KWG gehört die Einrichtung einer Internen Revision. Die internen Kontrollverfahren, als Teil des Risikomanagements, bestehen aus der Internen Revision und dem Internen Kontrollsystem.

 

Die Regelungen zur Ausgestaltung der Internen Revision bei Instituten finden sich in den MaRisk. Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision hat sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse zu erstrecken.

 

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Internen Revision bestehen eine Vielzahl von Detailregelungen:

  • Grundsätze zur Wahrung der Unabhängigkeit
  • Anforderungen an eine umfassende Prüfungsplanung
  • Pflicht zur jährlichen Prüfung bei besonderen Risiken
  • mindestens vierteljährliche Berichtspflicht an die Geschäftsleitung und das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan

  • unmittelbares Auskunftsrecht des Vorsitzenden des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans beim Leiter der Internen Revision

  • Einbeziehung von ausgelagerten Bereichen in die Überwachtungstätigkeit
  • Regelungen zur Begleitung von Projekten
  • Informationspflichten des Aufsichtsrates beim Wechsel der Leitung der Internen Revision
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