Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Aktuelles

Die 5. Novelle der MaRisk wurde im Oktober 2017 mit der Veröffentlichung des aktualisierten Schreibens mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement durch die BaFin abgeschlossen.

 

Die Äderungen der MaRisk-Novelle beinhalten im speziellen auch Anforderungen an das Datenmanagement, die Datenqualität und Aggregation von Risikodaten sowie die Risikoberichterstattung (Neuer Abschnitt BT 3!).

 

Handlungsbedarf

Die Umsetzung der MaRisk-Novelle wird regelmäßig über eine Projektorganisation erfolgen müssen.

 

Da die BaFin für die Umsetzung von neuen Themen bis Oktober 2018 eine Umsetzungsfrist eingeräumt hat, ist für die Einrichtung des Projektes, der Einsetzung des Projektteams, etc. höchste Zeit, sofern hiermit noch nicht begonnen wurde. Insbesondere die Bestandsaufnahme der aktuellen Vorgehensweisen und Ist-Situationen in den von Änderungen betroffenen Bereichen sollte umgehend erfolgen.

 

Risikomanagement in geltendem Recht

Risiken sind untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit eines Kreditinstitutes verbunden. Die Schieflagen in der Finanzkrise mit den notwendigen staatlichen Stützungsmaßnahmen haben dies mehr als verdeutlicht. Risiken resultieren ursächlich aus der Unsicherheit zukünftiger Ereignisse - wobei dies regelmäßig mit einem unvollständigen Informationsstand einhergeht - und schlagen sich wirkungsbezogen in der Möglichkeit negativer Abweichungen von einer festgelegten Zielgröße nieder. Zielgrößen sind in der Finanzbranche regelmäßig Kennziffern zur Kaptial- oder Liquiditätsausstattung.

 

Werden Risiken nicht rechtzeitig erkannt und bewältigt, können sie die erfolgreiche Weiterentwicklung eines Kreditinstitutes gefährden.

 

Risikomanagement im weiteren Sinn beinhaltet den Umgang mit allen Risiken, die aus dem Führungsprozess und den Durchführungsprozessen in einer Unternehmung entstehen können.

 

Die Notwendigkeit eines Risikomanagements ergibt sich aus einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) oder aus Anforderungen des Deutschen Coporate Governance Kodex (DCGK). In besonderer Weise wurde die Bedeutung eines institutionalisierten Risikomanagements durch die Regelungen des 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hervorgehoben.

 

Für Kreditinstitute ist das Risikomanagement ergänzend in den besonderen organisatorischen Pflichten in § 25 a KWG geregelt.

 

Danach muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, welche ihrerseits insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat.

Das Risikomanagement umfasst danach insbesondere

  1. die Festlegung von Strategien, insbesondere die Festlegung einer auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts gerichteten Geschäftsstrategie und einer damit konsistenten Risikostrategie, sowie die Einrichtung von Prozessen zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien;
  2. Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, wobei eine vorsichtige Ermittlung der Risiken und des zu ihrer Abdeckung verfügbaren Risikodeckungspotenzials zugrunde zu legen ist;
  3. die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision, wobei das interne Kontrollsystem insbesondere
    a) aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche,
    b) Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken niedergelegten Kriterien und
    c) eine Risikocontrolling-Funktion und eine Compliance-Funktion umfasst;
  4. eine angemessene personelle und technischorganisatorische Ausstattung des Instituts;
  5. die Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme, und
  6.  angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtete Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter

 

Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit ab. Seine Angemessenheit und Wirksamkeit ist vom Institut regelmäßig zu überprüfen.

 

Teil des Risikomanamgent sind die Risikosteuerung- und –controllingprozesse zur Überwachung der Adressenausfall-, Marktpreis- Liquiditäts- und operationellen Risiken.

 

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