Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Aktuelles

MiFID II und MiFIR

Unter dem Stichwort „MiFID II“ wurde am 15. Mai 2014 eine EU-Richtlinie zur Weiterentwicklung der EU-weiten Rahmenbedingungen für das Wertpapiergeschäft verabschiedet. MiFID II beinhaltet auch Regelungen zum Wertpapiervertrieb. Der Anlegerschutz soll Wertpapiergeschäft mit Privatkunden noch weiter verbessert und somit die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte gestärkt werden. Die EU-Richtlinie wurde insbesondere im WpHG in nationales Recht umgesetzt und ist seit 3. Januar 2018 zu beachten.

 

Unter der Bezeichnung MiFIR wurde ebenfalls am 15. Mai 2014 eine EU-Verordnung verabschiedet, welche unmittelbare Rechtskraft auch in Deutschland besitzt. Gegenstand der Verordnung sind Anforderungen an Meldepflichten, Transparenz für Handelsplätze, Offenlegung von Handelsdaten, Handelspflichten für Wertpapierfirmen, Regelungen zum Handel von Derivaten oder Produkt- und Marktüberwachung. Die Verordnung gilt nach dem aktualisierten Zeitplan ab 3. Januar 2018.

 

Marktmissbrauch

Am 16. April 2014 wurde die Marktmissbrauchsrichtlinie (Market Abuse Directive - MAD II) verabschiedet. Diese beinhaltet Regelungen zu strafrechtlichen Sanktionen bei Marktmanipulationen. Hierzu gehören Sanktionen bei Insider-Geschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insider-Informationen oder Marktmanipulation. Die EU-Richtlinie ist bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Deutschland über das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzt; die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte im Bundesgesetzblatt am 1. Juli 2016.

 

Mit der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Insidergeschäfte, die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation sowie für Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch geschaffen, um die Integrität der Finanzmärkte in der Union sicherzustellen und den Anlegerschutz und das Vertrauen der Anleger in diese Märkte zu stärken. Die Marktmissbrauchsverordnung gilt ab dem 3. Juli 2016.

 

Am 9. Dezember 2014 wurde die PRIIPs-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es, einen einheitlichen Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte zu erstellen. Danach erhält künftig jeder Kleinanleger für verpackte Anlageprodukte ein höchstens dreiseitiges Basisinformationsblatt. Dieses muss u.a. die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten, enthalten. Die PRIIPs.Verordnung gilt ab dem 31. Dezember 2016.

 

Handlungsbedarf

Art und Umfang des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes sind ausschlaggebend, wie stark sich die geänderten Rahmenbedingungen auf das jeweilige Institut auswirken werden.

 

Die Vielzahl der Regelungen ist erschlagend! Falls noch nicht geschehen, sollten sich die verantwortlichen Personen zu den anstehenden Themen qualifizieren, damit die Umsetzung fristgerecht erfolgen kann.

 

Im Rahmen strategischer Überlegungen ist die Produktpalette an Dienstleistungen und angebotenen Finanzinstrumenten zu überprüfen. Daneben bleibt abzuwarten wie sich die Arbeitsteilung innerhalb der Finanzgruppen oder das Auslagerungsangebot von Dienstleistern erweitern wird, damit die Institute eventuell Teile der neuen Anforderungen über Outsourcing-Maßnahmen umsetzen könnten.

 

WpHG-Compliance in geltendem Aufsichtsrecht

Die Regelungen zum Wertpapierdienstleistungsgeschäft basieren weitgehend auf EU-Richtlinien. In Deutschland erfolgte die Umsetzung über das Wertpapierhandelsgesetz. Für Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind vor allem die Vorschriften mit den Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten von Bedeutung. Diese regeln beispielsweise

  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Bearbeitung von Kundenaufträgen
  • Zuwendungen
  • Organisationspflichten
  • Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
  • Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
  • Analyse von Finanzinstrumenten
  • Anzeigepflichten
  • Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte
  • Überwachung der Meldepflichtigen und Verhaltensregeln
  • Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Honorar-Anlageberatung

Konkretisiert und ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch das Rundschreiben 05/2018 der BaFin mit den „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten - MaComp“.

 

Bei Instituten erfolgt einmal im Kalenderjahr eine Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 WpHG.

 

Dokumente und Links

 

Gesetze

Wertpapierhandelsgesetz – WpHG

 

Ergänzende Informationen

2018-04-19 Rundschreiben 05/2018 (WA) der BaFin mit den „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten - MaComp“.

 

EU-Verordnungen zur Umsetzung

2014-05-15 MiFID II EU-Richtlinie

2014-05-15 MiFIR EU-Verordnung

2014-04-16 MAD II EU-Marktmissbrauchsrichtlinie

2014-04-16 MAR EU-Marktmissbrauchsverordnung

2014-11-26 PRIIP EU-Verordnung

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