Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Handlungsbedarf

Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen, rückläufige Ertragsaussichten oder die handelsrechtliche Notwendigkeit zur verlustfreien Bewertung des Zinsbuches erfordern eine Weiterentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerungsgrundlagen. Prozesskostenrechnungen, Produktivitätskennziffern, und ähnliche Informationen sind einzuführen oder weiterzuentwickeln um festzustellen, welche Bereiche, Produkte oder Organisationseinheiten rentabel arbeiten.

 

Aus strategischer Sicht ist die Frage aufzurufen, wie die Weiterentwicklung des Geschäftsmodelles erfolgen muss oder ob eine Schärfung der Konturen des bisherigen Geschäftsmodelles ausreicht?

 

Daneben sind die vielfältigen Anforderungen an das Risikomanagement nicht zu vernachlässigen.

 

Betriebswirtschaft - allgemeine Rahmenbedingungen

Die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei Kreditinstituten werden sehr stark durch aufsichtsrechtliche Vorschriften bestimmt. Ein Institut muss nach § 25 a KWG über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet.

 

Die Organisation eines Institutes basiert auf der notwendigen Arbeitsteilung nach den MaRisk im Bereich der Aufbauorganisation in den Marktbereich und Marktfolgebereich. Bei mehr als zwei Geschäftsleitern können die beiden Bereiche weiter unterteilt werden, die grundsätzliche Aufteilung bleibt jedoch bestehen. Die Ablauforganisation ist ebenfalls durch diese Arbeitsteilung gekennzeichnet mit vorgeschriebenen Überwachungstätigkeiten oder Anforderungen an IT-gestützte Prozesse.

 

Die besonderen organisatorischen Pflichten nach § 25 a KWG wirken darüber hinaus auf den Strategieprozess, das Risikomanagement oder das interne Kontrollsystem aus.

 

Die branchenspezifischen Anforderungen im zinsabhängigen Geschäft spiegeln sich beispielsweise in der Marktzinsmethode oder in der Steuerung des Zinsbuches und der Überwachung der Zinsänderungsrisiken aus.

 

Das Rechnungswesen und die Anforderungen an den Jahresabschluss (Fokus: HGB und Einzelabschluss) sind durch branchenspezifische Anforderungen gekennzeichnet. Ergänzend zu bzw. anstelle der allgemeinen Bilanzierungsvorschriften sind branchenspezifische Vorschriften für die Rechnungslegung zu berücksichtigen. Beispielsweise sind spezielle Formblätter zu verwenden und ein saldierter Ausweise nach Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist in bestimmten Fällen erlaubt.

 

Ebenfalls Teil der betriebswirtschaftlichen Sichtweise auf die Finanzbranche sind die Regelungen zur Prüfung - insbesondere zur Abschlussprüfung. Die Finanzmarktkrise hat dazu geführt, dass ab 2016 auch Kreditinstitute unabhängig von der Größe als Unternehmen im öffentlichen Interesse gelten und spezielle Anforderungen an die Prüfung gestellt werden. Diese Weiterentwicklung soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Kreditwirtschaft zurückzugewinnen bzw. zu stärken.

Druckversion | Sitemap
© 2016 Ulrich Reichle Wirtschaftsprüfer Steuerberater