Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Aktuelles

Die 5. Novelle der MaRisk wurde im Oktober 2017 durch die BaFin veröffentlicht.

 

Abschnitt "BTR 3 Liquditätsrisiken" der MaRisk wurde hierbei durch die BaFin überarbeitet. Einerseits wurden die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken erweitert und konkretisiert. Andererseits wurden auch die Erläuterungen zu bestehenden Regelungen ergänzt:

  • Diversifikation von Refinanzierungsquellen
  • Untertägige Liquiditätsrisiken
  • Berücksichtigung von belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)
  • Stresstests
  • Aufstellung eines Refinanzierungsplanes

 

Im Rahmen des "neuen" SREP-Ansatzes der Bankaufsicht spielen auch die Liquiditätsrisiken eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung des einzelnen Institutes. Ziel ist die Überwachung von Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Dies bezeichnet spezielle Risiken, die sich im Falle ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsicht wesentlich auf die Liquidität des Instituts über unterschiedliche Zeithorizonte auswirken.

 

Grundlage für die aufsichtsrechtliche Beurteilung bildet ein "Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP)“. Diese interne Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquidität ist ein vom Institut einzurichtendes Verfahren zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität.

 

Auf der Grundlage des ILAAP erfolgt im Rahmen des SREP eine Bewertung der Liquiditätsrisiken durch die Aufsicht. Ähnlich den Kapitalzuschlägen können beispielsweise bei gegebenem Anlass höhere Mindestliquiditätsquoten (LCR) oder Anforderungen an die Zusammensetzung der liquiden Aktiva gefordert werden.

 

Die EZB hat sich im Januar 2016 dahingehend geäußert, dass die Erfahrungen aus dem Jahr 2015 gezeigt haben, dass in vielen Fällen die Angaben bedeutender Institute zu ihren ICAAPs und ILAAPs nicht den Erwartungen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) entsprachen. In dem Schreiben vom 8. Januar 2016 hat die EZB die Erwartungen an ICAAP und ILAAP formuliert.

 

Der SREP wird in 2016 voraussichtlich nur ca. 370 weniger bedeutende Institute in Deutschland betreffen. Jeweils ca. 700 Institute sind für 2017 und 2018 für den SREP vorgesehen.

 

Handlungsbedarf

Die neuen Anforderungen der MaRisk sind bis Oktober 2018 umzusetzen.

 

Anpassungen bei den Risikomanagement- und -steuerungsprozessen sind in die Wege zu leiten, damit die Liquiditätsrisiken entsprechend den neuen Anforderungen der MaRisk berücksichtigt werden. Die Inhalte der Risikoberichte zum Liquiditätsrisken sind auf den Prüfstand zu stellen.

 

Liquidität in geltendem Aufsichtsrecht

Seit der Finanzkrise in 2008 sind die Liquiditätsrisiken neben den Eigenkapitalanforderungen in den Focus der Bankaufsicht gerückt. Die in der Folge der Finanzkrise eingetretene Liquiditätskrise führte zu umfangreichen aufsichtsrechtlichen Weiterentwicklungen. Anforderungen an die Liquiditätssteuerung bzw. das Management von Liquiditätsrisiken finden sich in folgenden Unterlagen:  

 

Mit einem delegierten Rechtsakt wurden die Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity Coverage RatioLCR) verabschiedet. Die LCR ist seit dem 1. Oktober 2015 in der EU als Mindeststandard bindend. Der Rechtsakt konkretisiert die in der CRR verankerte allgemeine Liquiditätsdeckungsanforderung hinsichtlich der anerkennungsfähigen hochliquiden Aktiva, der anwendbaren Raten für Zu- und Abflüsse und der Berechnung der Kennzahl. Hierdurch wurde eine europaweit einheitliche quantitative Liquiditätsanforderung für Banken eingeführt.

 

Banken müssen einen Puffer hochliquider Aktiva vorhalten. Dieser muss ausreichen, um im Stressfall die Nettozahlungsmittelabflüsse über 30 Tage abzudecken. Die Erfüllungsquote wird schrittweise von 60 Prozent im Jahr 2015 über 70 Prozent im Jahr 2016 und 80 Prozent 2017 auf 100 Prozent im Jahr 2018 angehoben.

 

In Abschnitt BTR 3 der MaRisk werden allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement und zusätzliche Anforderungen für kapitalmarktorientierte Institute gestellt.

 

Dokumente und Links

 

LCR - Liquidity Coverage Ratio

Delegierter Rechtsakt der EU vom 10. Oktober 2014

 

EZB

8. Januar 2016 Schreiben der EZB zu Aufsichtlichen Erwartungen an ICAAP und ILAAP

 

 

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