Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Aktuelles

Die Leitlinien der Europäischen Bankaufsicht zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) vom 19. Dezember 2014 (EBA-Leitlinien) sind ab 1. Januar 2016 von der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden – sprich BaFin – anzuwenden. Da diese EBA-Leitlinien die künftige Aufsichtspraxis der BaFin widerspiegeln entfalten sie zumindest mittelbar eine Wirkung für die Institute.

 

Die Leitlinien beinhalten folgende Punkte

  • Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsebene
  • Der gemeinsame aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)
  • Überwachung der Schlüsselindikatoren
  • Analyse des Geschäftsmodels
  • Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen
  • Bewertung der Kapitalrisiken
  • SREP-Kapitalbewertung
  • Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
  • SREP-Liquiditätsbewertung
  • SREP-Gesamtbewertung und Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen
  • Anwendung des SREP auf grenzüberschreitend tätige Gruppen
  • Schlussbestimmungen und Umsetzung

Die Analyse des Geschäftsmodells ist ein neuer und zentraler Punkt des SREP. Die BaFin will hierbei das Geschäftsmodell des Instituts auf Realisierbarkeit und auf Nachhaltigkeit überprüfen. Nach ersten Veröffentlichungen der BaFin soll dies wie folgt erfolgen:

  • Fokus: Erwirtschaften ausreichender Erträge über kurzfristige (12 Monate) und langfristige (mind. 3 Jahre) Zeiträume
  • Ausgangslage: Geschäftsausrichtung, Ertragsgenerierung, Marktposition
  • Identifizierung der wichtigsten Geschäftsbereiche, strategische Planung, Auffälligkeiten aus vergangenen SREP
  • Analyse des Geschäftsumfelds: Identifizierung der wichtigsten makroökonomischen Parameter, Marktumfeld, Marktentwicklungen
  • Quantitative Analyse: z.B. Verteilung der Erträge,
  • Ertrags-/Kostenrelationen, Bilanzstruktur, Risikoappetit

Die BaFin hat in 2015 und 2016 zwei Veranstaltungen durchgeführt, auf welchen die geplante Umsetzung des SREP vorgestellt wurde. Nach den Präsentationen zu diesen Veranstaltungen wird wohl flächendeckend der SREP zu individuellen Kapitalzuschlägen führen – die Bankaufsicht nennt dies das „Pillar 1 Plus Verfahren“.

 

Handlungsbedarf

Die Analyse des Geschäftsmodells ist mit den EBA-Leitlinien de jure Teil der Bankaufsicht. De facto wird es in 2016 nur einen Teil der Institute betreffen; die restlichen werden 2017 und 2018 in den SREP einbezogen.

 

Die aktuelle Niedrigzinsphase, rückläufige Ertragsaussichtung und die Diskussion um FinTechs heizen die Diskussionen um klassische Geschäftsmodelle von Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen oder anderen Privatbanken im Retailgeschäft an.

 

Diese betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind es, die Auslöser einer eigenen Analyse des praktizierten Geschäftsmodelles sein sollten. Eine saubere Analyse der Ist-Situation, ein klarer und stringenter Strategieprozess und die Umsetzung der notwendigen Schritte werden sich positiv auf die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle auswirken. Es ist für Vorstand, Ausichtsrat und die weiteren handelnden Personen besser, diesen Prozess aus freien Stücken und betriebswirtschaftlichen Überlegungen einzuleiten als von der Bankaufsicht über Kapitalzuschläge im Rahmen des SREP dazu getrieben zu werden.

 

SREP im geltenden Recht

Der einheitliche Aufsichtsmechanismus innerhalb der EU unter Führung der Europäischen Zentralbank soll auf einem einheitlichen Regelwerk basieren. Dieses Regelwerk wurde am 19. Dezember 2014 von der Europäischen Bankenaufsicht mit dem Titel "Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess" verabschiedet.

 

Der Aufsichtliche Überprüfungs- und Evaluierungsprozess (engl. Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ist neben dem Internen Kapitaladäquanzverfahren (engl. Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) Teil des umfassenderen Aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (engl. Supervisory Review Process, SRP).

 

Die Erfüllung des ICAAP liegt in der Verantwortung des Kreditinstituts. Der gewählte Ansatz hat sich dabei an der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Bankgeschäfte zu orientieren (Proportionalitätsprinzip).

 

Der SREP wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden wahrgenommen. Er stellt den umfassenden Prozess der Aufsichtsbehörde in der Beaufsichtigung und Evaluierung des Risikomanagements des Kreditinstituts sowie die Angemessenheit seines ICAAP dar.

 

Daneben ist im Rahmen des SREP die Angemessenheit der kreditinstitutseigenen Verfahren zum Liquiditätspuffer (ILAAP) zu beaufsichtigen.

 

Sowohl die Ausgestaltung des ICAAP als auch des SREP ist an der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Bankgeschäfte auszurichten ("doppelte Proportionalität").

 

Dokumente und Links

2014-12-19 EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess

 

 

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