Aktuelles
Die 8. Novelle der MaRisk wurde am 29. Mai 2024 durch die Veröffentlichung der finale Fassung der überarbeiteten MaRisk umgesetzt.
MaRisk in der geltenden Fassung
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sind bezogen auf ihre Schwerpunkte folgendermaßen gegliedert:
- Allgemeiner Teil
- Anwendungsbereich
- Gesamtverantwortung des Vorstandes
- Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement
- Risikocontrolling Funktion
- Compliance-Funktion
- Interne Revision
- Notfallkonzept
- Neu-Produkt-Prozess
- Outsourcing
- Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem
- Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Kreditgeschäft
- Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Handelsgeschäft
- Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Immobiliengeschäft
- Besondere Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
- Adressenausfallrisiken
- Marktpreisrisiken
- Liquiditätsrisiken
- Operationelle Risiken
- Kreditspreadrisiken im Anlagebebuch
- Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision
- Anforderungen an die Risikoberichterstattung
Für Fragen, Unklarheiten oder Prüfungsaufträge im Zusammenhang mit den MaRisk stehe ich gerne zur Verfügung.