Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Aktuelles

Die 8. Novelle der MaRisk wurde am 29. Mai 2024 durch die Veröffentlichung der finale Fassung der überarbeiteten MaRisk  umgesetzt.

 

 

MaRisk in der geltenden Fassung

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sind bezogen auf ihre Schwerpunkte folgendermaßen gegliedert:

  • Allgemeiner Teil 
    • Anwendungsbereich
    • Gesamtverantwortung des Vorstandes
    • Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement
    • Risikocontrolling Funktion
    • Compliance-Funktion
    • Interne Revision
    • Notfallkonzept
    • Neu-Produkt-Prozess
    • Outsourcing
  • Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem
    • Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Kreditgeschäft
    • Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Handelsgeschäft
    • Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Immobiliengeschäft
  • Besondere Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
    • Adressenausfallrisiken
    • Marktpreisrisiken
    • Liquiditätsrisiken
    • Operationelle Risiken
    • Kreditspreadrisiken im Anlagebebuch
  • Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision
  • Anforderungen an die Risikoberichterstattung

 

Für Fragen, Unklarheiten oder Prüfungsaufträge im Zusammenhang mit den MaRisk stehe ich gerne zur Verfügung.

 

 

 

Die MaH - oder wie alles in 1995 begann!

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Am 23. Oktober 1995 wurden vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die "Mindestanforderungen an das Betreiben der Handelsgeschäfts von Kreditinstituten" veröffentlicht. Damals sorgten Umfang und Detaillierungsgrad für Aufsehen - aus heutiger Sicht handelte es sich um ein eher überschaubares Werk.

Nach und nach wurden weitere Abschnitte in die Mindestanforderungen eingefügt und in die MaRisk übergeleitet.

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